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§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck und Aufgabe, Gemeinnützigkeit
§ 3 Mitglieder, Vorstand
§ 4 Mitgliedschaft, Beiträge, Haftung
§ 5 Mitgliederausbildung, Verträge für Dirigenten und Fachlehrer
§6 Mitgliederversammlung, Satzungsänderung, Auflösung
Vorstehende Satzung wurde am 16.4.2021 beschlossen.
Akkordeonclub Weinheim e.V.
Der Vorstand
Datenschutzordnung des Akkordeonclub Weinheim 1951 e.V. als Anlage zur Satzung
(nach Quelle: BDMV 2018, Kempter)
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von Daten
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein wird eine schriftliche Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vereinszwecks seitens des Mitglieds erforderlich.
Diese umfasst auch die Nutzung von personenbezogenen Daten und von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins).
Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung
Als Mitglied des DHV Deutscher Harmonika-Verband e.V. ist der Verein verpflichtet, seine aktiven Mitglieder an den übergeordneten Bezirk Rhein-Neckar-Odenwald im Deutschen Harmonika-Verband e.V. und an den Deutschen Harmonikaverband e.V. jeweils mit Stichtag 01.01. des Kalenderjahres zu melden. Die Datenweitergabe an den Bezirk Rhein-Neckar-Odenwald im Deutschen Harmonika-Verband e.V. und an den Deutschen Harmonikaverband e.V. , einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i.S.d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.
Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Bezirk Rhein-Neckar-Odenwald im Deutschen Harmonika-Verband e.V. und des Deutschen Harmonikaverband e.V.
Dies sind insbesondere bei aktiven Mitglieder folgende Daten:
Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung (Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder), werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.
Fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder werden nur statistisch, also ohne namentliche Meldung übermittelt.
Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten Kreisverband Bezirk Rhein-Neckar-Odenwald im Deutschen Harmonika-Verband e.V. und an den Deutschen Harmonikaverband e.V., dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen; eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins.
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände und zur Beantragung von Zuschüssen
Als Mitglied des Akkordeonclub Weinheim 1951 e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an den Bezirk Rhein-Neckar-Odenwald im Deutschen Harmonika-Verband e.V. und an den Deutschen Harmonikaverband e.V. übermitteln:
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
Pressearbeit
Der Verein möchte die Öffentlichkeit über unsere vielfältige Arbeit im Akkordeonverein - Konzerte, Ausflüge und der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen – umfangreich informieren. Daher werden ausführliche Berichte in Form von Texten, Fotos und Videos veröffentlicht. Die Rechteeinräumung an den Fotos und Videos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Gruppenfotos und Videos werden in der Regel nur mit Bezeichnung der Gruppe versehen.
Neben Gruppenfotos kommen hier personenbezogene Informationen über Teilnahme an Veranstaltungen, Konzerten, Vorspielen, Wettbewerben, Prüfungsergebnisse, an Festen, Ausflügen, Auftritten und besondere Ereignissen in Betracht. Die Veröffentlichung erfolgt in der Tagespresse, Radio und Fernsehen, sowie der Verbandszeitschrift Harmonika International. Solche Informationen werden überdies auf der Vereinshomepage und Social Media Plattform des Vereins veröffentlicht.
Bei der Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit auch über sogenannte „Suchmaschinen“ aufgerufen werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt den Bezirk Rhein-Neckar-Odenwald im Deutschen Harmonika-Verband e.V. von dem Widerspruch des Mitglieds.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett.
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten in der Vereinszeitschrift und vereinsinternen E-Mails bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wertungsspielen.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Kooperationen mit Unternehmen
Es bestehen derzeit keine Kooperationen.
Weinheim, den 1.5.18
Stand: 13.10.2024
© Akkordeonclub Weinheim e.V.
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