Hygieneplan Corona-Pandemie für den Akkordeonunterricht im Akkordeonclub Weinheim 1951 e.V. vom 31. Mai 2020

1. Grundsätzliches 

Dieser Hygieneplan Corona-Pandemie ist durch den Vorstand des Akkordeonclub Weinheim 1951 e.V. (nachfolgend ACW) am 31.05.2020 veröffentlicht worden. Ihm zu Grunde liegen die Hygienehinweise des Kultusministeriums für die Schulen und Musikschulen des Landes Baden-Württemberg vom 22.04.2020, letzte Änderung 16.5.2020. Alle Vereinsmitglieder, Schülerinnen und Schüler, Begleitpersonen und Lehrer haben diese Hygienebestimmungen, die Anweisungen und Verlautbarungen der Gesundheitsbehörden sowie die Anweisungen des Vorstands zur Wahrung der Hygiene und des Infektionsschutzes in den Unterrichtsräumen des ACW zu befolgen. Über diese Hygienemaßnahmen sind alle Vereinsmitglieder, Schülerinnen und Schüler, Begleitpersonen und Lehrer zu unterrichten. Die Vorgaben zum Infektionsschutz und zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen in der Versordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronoVO) vom 17. März in der jeweils geltenden Fassung und § 1 Abs. 2 der CoronaVO der Landesregierung in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. 

 

2. Meldepflicht 

Sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich zu melden. Ebenso ist der Ausbilder zu informieren. 

3. Persönliche Hygiene 

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch indirekt über die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen. 

Wichtige Hygienemaßnahmen: 

  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen oder anderen Symptomen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstand halten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer MundNasen-Bedeckung erforderlich.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen. • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang) durch 
    a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden oder, wenn dies nicht möglich ist, 
    b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Mund-Nasen-Bedeckung: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Unterricht/Probe ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Ausbilder eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.

Phase 1: Einzelunterricht 

4. Zugänge zum Unterrichtsort 

  • Das Gebäude darf nur von Akkordeonlehrern, Schülerinnen und Schüler und Begleitpersonen betreten werden.
  • In allen Fällen ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen und Gebäuden auf den unbedingt notwendigen Zeitraum zu beschränken.
  • Die Schülerinnen und Schüler waschen sich vor und nach dem Unterricht die Hände in den vorgesehenen Sanitärbereichen.
  • Die Schülerinnen und Schüler warten im Bereich vor dem Unterrichtsraum.
  • Nach Aufforderung des Lehrers betreten die Schülerinnen und Schüler einzeln den Unterrichtsraum.
  • Keinen Zutritt zu den Unterrichtsräumen haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
    • Positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft sind bis zum Nachweis eines negativen Tests
    • vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z.B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweiligen Dauer
  • Auch anderweitig erkrankten Schülerinnen und Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft ist aufgefordert, bei Erkältungssymptomen Schülerinnen und Schüler den Unterricht nicht zu erteilen.

5. Raumhygiene 

  • Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.
  • Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. In den Unterrichtsräumen ist jeweils nach einer Unterrichtseinheit eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster vorzunehmen.
  • Türklinken, benutzte Flächen, Stühle und Fenstergriffe sind regelmäßig zu säubern und abzuwischen (zu desinfizieren).

6. Akkordeonunterricht 

  • Im Unterrichtsraum dürfen sich zur gleichen Zeit (abhängig von den durch das Land zugelassenen Formaten für den Präsenzunterricht) nur die Lehrkraft und die Schülerin/der Schüler aufhalten. Nur in begründeten Ausnahmefällen und abhängig von der jeweils geltenden Landesregelung zur Zahl der Personen, die sich zulässig gleichzeitig im Unterrichtsraum aufhalten können, dürfen sich außerdem eine außerdem eine oder mehrere Begleitpersonen im Raum aufhalten (z.B. im Unterricht mit Menschen mit Behinderung oder bei sehr jungen Schülern).
  • Die neuen Schülerin/der neue Schüler dürfen den Unterrichtsraum erst betreten, wenn die vorherige Schülerin/vorherige Schüler den Unterrichtsraum verlassen hat.
  • Instrumente und Arbeitsflächen dürfen während des Unterrichts nicht durch Unterrichtende und Schüler gemeinsam genutzt werden. Eigene Notenständer, Instrumente und Schreibmaterial sind mit zu bringen. Der Austausch von Instrumenten etc. ist nicht gestattet.

7. Risikogruppen 

  • Schülern, die einer Risikogruppe angehören, steht es frei, wieder am Unterricht teilzunehmen.

8. Reinigung 

  • Die Grundreinigung des Raumes obliegt dem Vermieter (Stadt Weinheim oder Gemeinde in der Weststadt)
  • Nach dem Unterricht werden benutzte Flächen, Türklinken, Fenstergriffe, Stühle und Lichtschalter vom Ausbilder mit Einweg-Reinigungstüchern gesäubert und abgewischt.

9. Hygiene im Sanitärbereich 

  • In allen Toilettenräumen stehen ausreichend Flüssigseifenspender und Handtücher zur Verfügung.
  • In den Sanitärräumen darf sich nur maximal eine Person gleichzeitig aufhalten. In der Gemeinde in der Weststadt steht zur Zeit nur die vordere Damentoilette zur Verfügung.

10. Sonstiges 

  • Die Unterweisung der Schülerinnen und Schüler hat in der jeweils ersten Unterrichtsstunde nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs zu erfolgen.
  • Die festgelegten Hygieneregeln werden den Schülerinnen und Schüler und ihren Erziehungsberechtigten auch vorab (per Infoschreiben, E-Mail o.ä.) mitgeteilt.
  • Die Ausbilder unterschreiben am Ende des Unterrichts als Verantwortliche im Hygieneplan des Vermieters. In der Gemeinde in der Weststadt wird das Türschild umgedreht und der Raum damit als benutzt gekennzeichnet.
  • Die Teilnahme am Unterrichts- und Probenbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko.

Phase 2 und 3: Einzelunterricht, Unterricht in kleinen Gruppen und Orchesterunterricht, sowie Orchesterproben 

  1. Es gelten alle Regeln aus Phase 1.
  2. Zu- und Abgang:
    1. Der Zu- und Abgang zu den Unterrichtsräumen erfolgt unter Aufsicht der Ausbilder mit entsprechendem Abstand (mindestens 1,5m) einzeln und diszipliniert. Auf der Treppe nicht überholen und Begegnungen vermeiden.
    2. Während der Probe in ausreichendem Abstand sitzen und diesen auch in den Pausen einhalten (mindestens 1,5m).

Stand: 10.04.2024

© Akkordeonclub Weinheim e.V.

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